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Die Jahresbeiträge werden per Bankeinzug abgefordert. Die Termine
zur Abgabe von Fanglisten und Arbeitsdienstkarten, werden laut
Rundschreiben bekanntgegeben.
Tageserlaubnisscheine und Jahreserlaubnisscheine werden an
Inhaber von gültigen Jahresfischereischeinen ausgegeben.
Versammlungen
Mitgliederversammlungen werden durch Rundschreiben, Zeitung
und Aushang im Vereinskasten (Schulgasse, gegenüber Jakobus-
kirche) und Eintrag auf der Internetseite des Vereins bekanntgegeben.
Arbeitsdienst
Mindestarbeitsdienst für alle aktiven Mitglieder 16 Std. im Jahr.
Mitglieder ab 65 Jahre können auf Wunsch befreit werden.
Ehrenmitglieder und Schwerbeschädigte sind befreit.
Der Arbeitsdienst wird rechtzeitig per Rundschreiben, Aushang im
Vereinskasten und Eintrag auf der Internetseite des Vereins bekannt-
gegeben. Für kurzfristig erforderliche Arbeit können Mitglieder
persönlich verständigt werden. An dem Ort, an welchem der Arbeits-
dienst verrichtet wird, werden vom Arbeitsdienstleiter die Stunden
erfasst und durch Unterschrift des Mitgliedes quittiert.