Vereinsordnung 
 
 
Verein der Sportangler e.V. Bad Kissingen
 
Stand: November 2017
 
Die Vereinssatzung ist für jedes, dem Verein beitretende Mitglied
grundsätzlich bindend, auch wenn ihr Inhalt dem Aufgenommenen
nicht näher bekannt ist. Die Vereinssatzung und Vereinsordnung
werden jedem Mitglied bei der Aufnahme ausgehändigt.
 
Die Mitglieder
Vereinsmitglieder sind die dem Verein angehörenden Personen,
die sich mit dem Eintritt der Satzung und der Vereinsordnung des
Vereins unterworfen und dadurch Mitgliedsrechte und -pflichten
erworben haben.
 
Dem Verein steht es grundsätzlich frei, seinen Mitgliederkreis fest-
zulegen und ein Beitrittsgesuch zurückzuweisen. Bei der Aufnahme
wird wie folgt verfahren: Es ist ein formloser Aufnahmeantrag zu stellen.
Vom Schriftführer wird der Personalbogen versandt und alle Unterlagen
angefordert.
 
 

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