Beerdigung
Trauerkarte und Grabschmuck. 
Bei Todesfall des Ehepartners: Trauerkarte.
 
Kündigungstermin
Der Austritt kann bis zum 30.09. eines Jahres durch schriftliche
Anzeige an den Vorstand erfolgen. Ebenso ist ein Wechsel vom
Mitglied (aktiv) zum fördernden Mitglied (passiv) und umgekehrt
bis zu diesem Datum anzuzeigen. Die Anzeige wird jedoch erst
zum Schluss des betreffenden Geschäftsjahres wirksam und
entbindet nicht von der Beitragspflicht für das laufende Jahr. 
Bei Kündigung nach diesem Datum verlängert sich die Mitglied-
schaft um ein weiteres Jahr.

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