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 Prüfung
Sie haben 2 Stunden Zeit, je 12 Fragen aus den 5 Prüfungsgebieten
 zu beantworten.
Prüfungsstoff
1. Fischkunde
2. Gewässerkunde
3. Schutz & Pflege der Fischgewässer, Fischhege
4. Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung der gefangenen Fische und
5. einschlägige Rechtsvorschriften
Den Prüfungsstoff können Sie im verbindlichen Fragenkatalog
 „Die staatliche Fischerprüfung“ beim Landesfischereiverband
 Bayern erwerben.
Erlaubnisschein allgemein
Neben dem staatlichen Fischereischein brauchen Sie für 
jedes Gewässer einen Erlaubnisschein des Fischereiberechtigten.
Die Zahl der Erlaubnisscheine für ein Fischereirecht orientiert sich
 an der natürlichen Ertragsfähigkeit des Gewässers. Dies schützt 
die natürliche Fischfauna.
Als Mitglied in einem Fischereiverein erhalten Sie einen Erlaubnis-
schein in der Regel für die Vereinsgewässer. An vielen, vor allem 
größeren Gewässern, können Sie auch Tageserlaubnisscheine 
(z.B. in örtlichen Angelgeschäften, Tankstellen, Gaststätten, Tourist-
informationen oder Vereinsheimen) erwerben. Eine Sammlung von
über 650 Gastangelgewässern, die Broschüre „Angelfischer Bayern“,
 können Sie beim Landesfischereiverband Bayern kaufen.
	