Wie werde ich Angler?
 
Zum Angeln braucht man einen „Führerschein“
 
Staatlicher Fischereischein
Formelle Voraussetzung, um in einem bayerischen Gewässer,
ob groß oder klein mit der Handangel fischen zu dürfen ist der 
staatliche Fischereischein. Diesen können Sie nach bestandener
Fischerprüfung bei der jeweiligen Gemeinde- / Stadtverwaltung
ab dem vollendeten 14. Lebensjahr beantragen. Er wird als
Fischereischein auf Lebenszeit gegen eine Gebühr von 35,- €
ausgestellt.
 
Mit dem Erwerb des Fischereischeins ist die Entrichtung der
Fischereiabgabe verbunden. Diese kann wahlweise für jeweils
5 Jahre oder ebenfalls lebenslang entrichtet werden. Die Kosten
betragen für 5 Jahre 40,- €. Bei einmaliger Zahlung ist die Höhe,
gestaffelt nach dem Lebensalter, aus nachfolgender Tabelle zu
entnehmen.
 

Lebensalter bei Zahlung

Betrag in €

14 – 22

300

23 – 27

288

28 – 32

256

33 – 37

224

38 – 42

192

43 – 47

160

48 – 52

128

53 – 57

96

58 – 62

64

63 – 67

32

ab 68 Jahren fällt keine Fischereiabgabe mehr an

 
Jugendfischereischein
Für Kinder und Jugendliche vom vollendeten 10. und dem vollendeten
18. Lebensjahr gibt es den Jugendfischereischein. Hierfür ist keine
Prüfung erforderlich. Der Inhaber darjedoch nur in Begleitung eines
volljährigen Fischereischeininhabers zum Fischen gehen. Der Jugend-
fischereischein kostet 5,- €. Die Fischereiabgabe beträgt für die
gesamte Geltungsdauer 10,- €.

 
Staatliche Fischerprüfung
Um einen staatlichen Fischereischein erwerben zu können, müssen
Sie zuerst die staatliche Fischerprüfung erfolgreich ablegen.
 
Vorbereitungslehrgang
Hierfür ist der Besuch eines Vorbereitungslehrganges Pflicht. Dieser
wird landesweit meist von Fischereiverbänden und örtlichen Fischerei-
vereinen angeboten. Die Liste der angebotenen Kurse finden Sie im
Internet unter www.lfl.bayern.de
 
 
Prüfungsverfahren
Seit 1971 ist die Fischerprüfung in Bayern eine staatliche Prüfung.
Diese wird einmal im Jahr am ersten Samstag im März in schriftlicher
Form angeboten. Seit 2004 wird am letzten Samstag im Juni ein Nach-
holtermin für Personen angeboten, die nicht bestanden haben oder am
Prüfungstag verhindert waren.
 
Parallel zur bisherigen schriftlichen Prüfung werden seit Januar 2012
zunehmend auch Online Prüfungen angeboten. In der sog. Pilotphase
bis Ende 2014 wird die dafür erforderliche Infrastruktur sukzessive, mit
dem Ziel einer Flächendeckung aufgebaut und die Kursleiter von der
Prüfungsbehörde entsprechend geschult. Im Erfolgsfall wird das Online-
Verfahren die herkömmliche schriftliche Prüfung vollständig ersetzen.
 
Während die schriftliche Prüfung von den Ämtern für Ernährung, Landwirt-
schaft und Forsten vor Ort organisiert werden, sind zur Abwicklung der
Online-Prüfungen die Bezirksfischereiverbände als Prüfungsanbieter und
Prüfungsleiter eingebunden.
 
In der Übergangsphase bis Ende 2014 werden beide Prüfungsverfahren
angeboten. Hat sich der Kandidat einmal für eine Variante entschieden,
ist ein Wechsel nicht mehr möglich.
 
Die schrittweise Einführung hat zur Folge, dass während der Einführungs-
phase nicht jeder Kursleiter Lehrgänge für eine Online-Prüfung anbieten
kann. Auch die Anzahl der Prüfungslokale und -termine ist derzeit noch
begrenzt.
 
Nähere Informationen finden Sie unter www.lfl.bayern.de/ifi/fischerpruefung/ 
und im verbindlichen Fragenkatalog „Die staatliche Fischerprüfung 2013“ des
Landesfischereiverbandes Bayern e.V.

 
 Prüfung
Sie haben 2 Stunden Zeit, je 12 Fragen aus den 5 Prüfungsgebieten
zu beantworten.
 
Prüfungsstoff
1. Fischkunde
2. Gewässerkunde
3. Schutz & Pflege der Fischgewässer, Fischhege
4. Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung der gefangenen Fische und
5. einschlägige Rechtsvorschriften
 
Den Prüfungsstoff können Sie im verbindlichen Fragenkatalog
„Die staatliche Fischerprüfung“ beim Landesfischereiverband
Bayern erwerben.
 
Erlaubnisschein allgemein
Neben dem staatlichen Fischereischein brauchen Sie für
jedes Gewässer einen Erlaubnisschein des Fischereiberechtigten.
 
Die Zahl der Erlaubnisscheine für ein Fischereirecht orientiert sich
an der natürlichen Ertragsfähigkeit des Gewässers. Dies schützt
die natürliche Fischfauna.
 
Als Mitglied in einem Fischereiverein erhalten Sie einen Erlaubnis-
schein in der Regel für die Vereinsgewässer. An vielen, vor allem
größeren Gewässern, können Sie auch Tageserlaubnisscheine
(z.B. in örtlichen Angelgeschäften, Tankstellen, Gaststätten, Tourist-
informationen oder Vereinsheimen) erwerben. Eine Sammlung von
über 650 Gastangelgewässern, die Broschüre „Angelfischer Bayern“,
können Sie beim Landesfischereiverband Bayern kaufen.

 
Erlaubnisschein für die Gewässer und Beitrag des
Vereins der Sportangler e.V. Bad Kissingen
 
Für die Gewässer des Vereins der Sportangler e.V. Bad Kissingen
gilt folgende Gebührenordnung:
        
                                                    Jahresbeitrag und Erlaubnis-                                                        schein für die Gewässer 

                                                              des Vereins

Erwachsene

135,75 €

Jugendliche von 10 – 11 Jahren

  26,05 €

Jugendliche von 12 – 13 Jahren

  36,35 €

Jugendliche von 14 – 15 Jahren

  46,65 €

Jugendliche von 16 – 17 Jahren

  62,10 €

Jugendl. nach abgelegter

Prüfung ab 16 Jahren

  77,55 €

 
Einmalige Beiträge bei Eintritt in den Verein
Der Verein der Sportangler e.V. Bad Kissingen erhebt bei Eintritt
in den Verein eine einmalige Gebühr.
 
 

Einmalige Gebühr

Erwachsene

119,00 €

Jugendliche

  16,00 €


 
Tageserlaubnisscheine für Gastangler
Gastangler mit gültigem Fischereischein, können einen Tageser-
laubnisschein zum Befischen der vereinseigenen Gewässer erwerben.
Der Tageserlaubnisschein ist beschränkt auf einen Streckenabschnitt
der Fränkischen Saale. Dieser beginnt an der steinernen Brücke (Sport-
platz) in Hausen und endet an der alten Brücke in Euerdorf. 
 

Gebühr Tageserlaubnisschein

18,00 €

 

 
Mitgliedschaft im Fischereiverband Unterfranken (FVU)
Der Verein der Sportangler ist organisiert im Fischereiverband
Unterfranken.Daher treten neue Mitglieder nicht nur dem Verein
sondern auch dem Fischereiverband Unterfranken bei.
 
Zwecke des FVU sind der Schutz und die Pflege der Natur, insbesondere
die Erhaltung der Gewässer in natürlichem Zustand und die Hege arten-
reicher Fischbestande zum Wohl der Allgemeinheit, sowie die Vertretung
der Belange der Fischerei in Unterfranken durch freiwilligen Zusammen-
schluss aller an der Erfüllung dieser Zwecke mitwirkenden fischereilichen
Vereinigungenund Personen.

Verbesserung bestehender Gewässerstrukturen, insbesondere der
Durchgängigkeit für Fische im Sinne von Art 1 (Abs 1) BayFiG.

Diese Zwecke will er erreichen durch:
- Bewahrung und Förderung der Fischerei als Teil der Landeskultur.
- Aktive Mitarbeit in allen Umwelt-, Gewässer-, Landschafts-, Natur-,
  Jagd- und Tierschutzfragen, sowie Zusammenarbeit mit den
  entsprechenden Institutionen, Vertretungen und Organisationen.
- Hege und Pflege der Fischbestände, sowie die Förderung des
  standortgerechten Fischbesatzes und der ordnungsgemäßen
  Fischereiausübung.
- Beratung und Information in allen Angelegenheiten der Fischerei,
  des Arten-, Umwelt- und Naturschutzes, sowie der Landschaftspflege.
- Förderung der fachlichen Ausbildung der Fischereiausübenden durch                                                                                                  
  Schulungen, Lehrgänge und sonstige Maßnahmen.
- Aufklärung der Öffentlichkeit über die Bedeutung der Fischerei und
  ihres Schutzes, sowie über die Notwendigkeit des Schutzes und der
  Erhaltung der Gewässer
- Förderung des fischereilichen Verbands-, Vereins- und Genossen-
  schaftswesens
 
Zweck des FVU ist außerdem die Förderung der Verbandsjugend.

 
Jahresbeitrag des Fischereiverband Unterfranken
Der Jahresbeitrag des Fischereiverband Unterfranken wird jährlich
gemeinsam mit den Vereinsgebühren in nachfolgender Höhe erhoben.
 
 

Jahresbeitrag Fischereiverband Unterfranken

Erwachsene

19,00 €

Jugendliche

10,00 €

 
Einmalige Aufnahmegebühr bei Eintritt in den
Fischereiverband Unterfranken
 
Der Fischereiverband Unterfranken erhebt bei Eintritt in den Verband
eine einmalige Aufnahmegebühr, die ebenfalls bei Eintritt in den Verein
der Sportangler e.V. Bad Kissingen fällig wird.
 
 

Einmalige Gebühr

Erwachsene

15,00 €

Jugendliche

0,-- €

 
Nachhaltige Nutzung
Die angelfischereiliche Bewirtschaftung der Gewässer ist ein Beispiel
für nachhaltige Naturnutzung. Unter nachhaltiger Nutzung versteht man
Ernte und Ertragsabschöpfung ohne Zerstörung der natürlichen Grund-
lagen, also keine „Ausbeutung“. Speziell die bayerischen Angelvereine
gehen in der Auslegung der Hegeverpflichtung noch darüber hinaus und
haben sich in der Koordination der Fischereiverbände speziell dem Ge-
wässerschutz und der Verbesserung der Fließgewässer verschrieben.
So sind Renaturierung und Wiederherstellung der Durchgängigkeit seit
Jahren Arbeitsschwerpunkt des Landesfischereiverbandes Bayern e.V.
 
Fischereiverein
Als Mitglied eines Fischereivereines bieten sich für Sie die Möglichkeit
im Gewässerschutz aktiv zu werden. So gibt es neben den regelmäßigen
Aktionen zur Bewirtschaftung der Gewässer („Ramadama“) auch freiwillige
Pflegearbeiten. Darüber hinaus können Sie sich im Bereich der Öffentlich-
keitsarbeit und in regional-spezifischen Aktivitäten engagieren.

 
Bayerische Fischerjugend
Eine wichtige Rolle spielt die Jugendarbeit. Die bayerische Fischerjugend
ist eine Organisation mit ca. 15.000 Jugendlichen. Auf der Grundlage der
natürlichen kindlichen Begeisterung für das Fischen soll Liebe und Ver-
ständnis für die Natur entwickelt werden.
 
Die Fischereiorganisation in Bayern
 
Landesfischereiverband Bayern e.V.
Kernaufgabe des Landesfischereiverband Bayern ist die Vertretung
der fischereilichen Interessen gegenüber Politik, Verwaltung und
Gesellschaft. Er ist nach Bundesnaturschutzgesetz anerkannter
Naturschutzverband. Bereits seit mehr als 50 Jahren verwalteer
über 600 staatliche Fischereirechte im Auftrag des bayerischen
Finanzministeriums.
 
Im Rahmen von Arten- und Gewässerschutz-maßnahmen werden
zahlreiche Artenhilfsprogramme umgesetzt. Großen Wert legt der
Verband auf eine optimale Betreuung der Fischerjugend.
Öffentlichkeitsarbeit betreibt der Landesfischereiverband Bayern
u.a. mit einer intensiven Medienarbeit, mit einem Informationsstand
auf Messen, mit Ausstellungen, mit einer eigenen Schriftenreihe
zu aktuellen fischereilichen Themen und mit der vierteljährlich 
erscheinenden Mitgliederzeitschrift „Bayerns Fischerei & Gewässer“.
 
Wenn Sie sich entschlossen haben, den Fischereischein zu erwerben,
sollten Sie einem der rund 850 organisierten Fischereivereine beitreten
und unterstützen somit die Arbeit des Landesfischereiverbandes Bayern.
Landesweit sind dort ca. 135.000 Fischer in 7 Bezirksverbänden Mitglied.
 

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