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Staatliche Fischerprüfung
Um einen staatlichen Fischereischein erwerben zu können, müssen
Sie zuerst die staatliche Fischerprüfung erfolgreich ablegen.
Vorbereitungslehrgang
Hierfür ist der Besuch eines Vorbereitungslehrganges Pflicht. Dieser
wird landesweit meist von Fischereiverbänden und örtlichen Fischerei-
vereinen angeboten. Die Liste der angebotenen Kurse finden Sie im
Internet unter www.lfl.bayern.de
Prüfungsverfahren
Seit 1971 ist die Fischerprüfung in Bayern eine staatliche Prüfung.
Diese wird einmal im Jahr am ersten Samstag im März in schriftlicher
Form angeboten. Seit 2004 wird am letzten Samstag im Juni ein Nach-
holtermin für Personen angeboten, die nicht bestanden haben oder am
Prüfungstag verhindert waren.
Parallel zur bisherigen schriftlichen Prüfung werden seit Januar 2012
zunehmend auch Online Prüfungen angeboten. In der sog. Pilotphase
bis Ende 2014 wird die dafür erforderliche Infrastruktur sukzessive, mit
dem Ziel einer Flächendeckung aufgebaut und die Kursleiter von der
Prüfungsbehörde entsprechend geschult. Im Erfolgsfall wird das Online-
Verfahren die herkömmliche schriftliche Prüfung vollständig ersetzen.
Während die schriftliche Prüfung von den Ämtern für Ernährung, Landwirt-
schaft und Forsten vor Ort organisiert werden, sind zur Abwicklung der
Online-Prüfungen die Bezirksfischereiverbände als Prüfungsanbieter und
Prüfungsleiter eingebunden.
In der Übergangsphase bis Ende 2014 werden beide Prüfungsverfahren
angeboten. Hat sich der Kandidat einmal für eine Variante entschieden,
ist ein Wechsel nicht mehr möglich.
Die schrittweise Einführung hat zur Folge, dass während der Einführungs-
phase nicht jeder Kursleiter Lehrgänge für eine Online-Prüfung anbieten
kann. Auch die Anzahl der Prüfungslokale und -termine ist derzeit noch
begrenzt.
Nähere Informationen finden Sie unter www.lfl.bayern.de/ifi/fischerpruefung/
und im verbindlichen Fragenkatalog „Die staatliche Fischerprüfung 2013“ des
Landesfischereiverbandes Bayern e.V.