§ 4 Aufnahme
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in den Verein besteht nicht.
Über die Aufnahme in den Verein entscheidet aufgrund schriftlichen Antrages die
Vorstandschaft mit einfacher Mehrheit. Der Antrag muss von mindestens zwei
ordentlichen Mitgliedern befürwortet werden. Die aufgenommenen Mitglieder sind bei
der nächsten Mitgliederversammlung bekanntzugeben und vorzustellen. Die Gründe einer
etwaigen Ablehnung müssen nicht angegeben werden. Ein abgewiesenes Aufnahme-
gesuch kann nach Ablauf eines Jahres erneut gestellt werden.
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder haben das Recht auf Unterstützung und Förderung ihrer angelsportlichen
Interessen im Rahmen der Satzung und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Hierzu stehen ihnen die Einrichtungen und Veranstaltungen des Vereins zur satzungs-
gemäßen Benutzung offen. Die Mitglieder sind verpflichtet
1. die Satzung einzuhalten, die satzungsgemäßen Anordnungen der Organe des Vereins
    zu befolgen und die zur Bestreitung der laufenden Unkosten erforderlichen Mitglieds-
    beiträge zu entrichten,
2. dem Verein die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen,
3. durch tatkräftige Mitarbeit die Bestrebungen des Vereins zu unterstützen und
    interessierende Vorgänge von Bedeutung dem Verein zu berichten. 

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