§ 7 Schlichtung
Zur Schlichtung von Streitigkeiten in Angelegenheiten, die für den Verein von
grundsätzlicher Bedeutung sind, ist das Schiedsgericht des übergeordneten
Fischereiverbandes zuständig, sofern der Streit nicht schon durch die Vor-
standschaft beigelegt werden kann.
§ 8 Organe
Organe des „Vereins der Sportangler e. V.“ sind:
1. der Vorstand,
2. die Vorstandschaft,
3. die Vierteljahresversammlung und
4. die (General-) Mitgliederversammlung.
§ 9 Vorstand
Der Vorstand im Sinne des§ 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vor-
sitzenden der Vorstandschaft. Jeder von Ihnen kann den Verein gerichtlich
und außergerichtlich allein vertreten.
Der 2. Vorsitzende (oder ein sonstiger stellvertretender Vorsitzender) darf von
seiner Einzelvertretungsbefugnis im Innenverhältnis nur Gebrauch machen, wenn
der 1. Vorsitzende an der Ausübung der Vertretung des Vereins verhindert ist.

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