Seite 7 von 11
§ 10 Vorstandschaft
Die Vorstandschaft besteht aus:
dem 1. Vorsitzenden,
dem 2. Vorsitzenden,
dem 1. Schriftführer,
dem 2. Schriftführer,
dem 1. Kassier,
dem 2. Kassier,
dem Gewässerwart,
dem Sportwart und
fünf Beisitzern
Der Vorstandschaft wird von der (General-) Mitgliederversammlung auf die Dauer
von drei Jahren gewählt. In die Vorstandschaft können nur ordentliche Mitglieder,
die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gewählt werden.
Der 1. Vorsitzende verfügt über die Vereinsmittel nach Beschluss der gesamten
Vorstandschaft.
Dem Schriftführer obliegen die Anfertigung der Versammlungsprotokolle und die
Erledigung der anfallenden Post im Einvernehmen mit dem 1. Vorsitzenden.
Der Kassier verwaltet die Vereinskasse, ist für die ordnungsgemäße Führung der
Bücher verantwortlich und erstattet der (General-) Mitgliederversammlung Rechen-
schaftsbericht. Zahlungen sind durch den Kassier nur zu leisten, wenn sie vom
1. Vorsitzenden angewiesen sind.